Allgemeine Geschäftsbedingungen

Inhalt des Tourist -Paketvertrags
zusätzlich zu den folgenden allgemeinen Bedingungen, der Beschreibung des im Katalogs enthaltenen Touristenpakets (Online oder Papier) oder im separaten Trip -Programm sowie der Buchungsbestätigung, die vom Organisator an den Reisenden gesendet wird. Der Reisende unterschreibt den Vorschlag für den Verkauf von Touristenpaketen und räumt ein, dass er/sie für sich selbst und für die im Vertrag angegebenen Personen sowohl den darin enthaltenen Touristenpaketvertrag als auch für die darin enthaltenen Warnungen und Bedingungen angenommen hat, und diese allgemeinen Bedingungen.

1. Legislative Quellen
Der Verkauf von Touristenpaketen und verwandten Touristendiensten unterliegt dem Tourism Code (Artikel 32-51-Novules) in der vom Gesetzesverschluss 62/2018 geänderten Fassung, die die EU-Richtlinie 2015/2302 und seine nachfolgenden Änderungen und die Vorsorge des Zivilgesetzbuchs in Bezug auf Transport- und Verpflichtungen implementieren und verpflichtet.

2. Verwaltungsregime
Der Organisator und der Verkäufer des Touristischen Pakets müssen berechtigt sein, ihre jeweiligen Aktivitäten auf der Grundlage der geltenden Gesetzgebung durchzuführen, einschließlich der regionalen Gesetzgebung und der darin bereitgestellten Betätigung.
Der Organisator und der auf italienische Gebiet eingerichtete Verkäufer müssen zugunsten des Reisenden durch einen Vertrag über zivilrechtliche Haftpflichtversicherungen zur Entschädigung des Schadensersatzes aufgrund des Verstoßes gegen die jeweiligen Verpflichtungen mit den jeweiligen Verträgen erfasst werden.
Die Organisationsverträge des Touristpakets werden durch Versicherungspolicen, Bankgarantien oder Mittel unterstützt, die in Fällen von Insolvenz oder Insolvenz des Organisators oder Verkäufers auf Anfrage des Reisenden die Erstattung des Preises für den Kauf des Pakets und die unmittelbare Rückkehr des Reisendens für den Fall, dass das Paket der Reiseverkehr und die Zubehör des Transports und der Unterkunft des Transports und der Unterbringung des Transports und der Unterbringung des Transports, garantiert wird.

3. Definitionen
für die Zwecke dieses Vertrags, auf die wir uns verweisen:
a) „Reisender“: Wer einen Vertrag abschließen, schließt einen Vertrag ab oder ist berechtigt, auf der Grundlage eines Paketreisevertrags oder eines zugehörigen Reisedienstes zu reisen;
b) „professionell“: Jede öffentliche oder private natürliche oder juristische Person, die im Zusammenhang mit seinen kommerziellen, industriellen, handwerklichen oder beruflichen Aktivitäten im Touristenpaket oder in touristischen Serviceverträgen handelt
, auch durch eine andere Person, die in seinem Namen oder in seinem Namen als Organisator, Verkäufer, Profi, die verwandte Touristendienste oder die Versorgungsdienste für Touristen oder die Versorgungsdienste ermöglicht werden oder sich von touristischen Diensten ermöglichen, zu liefern.
c) „Organisator“: Der Profi, der Pakete kombiniert und verkauft oder sie direkt oder durch oder zusammen mit einem anderen Fachmann oder dem Fachmann anbietet, der die Daten über den Reisenden auf einen anderen Fachmann gemäß Brief c überträgt, Nummer 2.4) der Kunst. 33 des Tourismuscode;
d) „Verkäufer“: Der Profi außer dem Organisator, der von einem Organisator kombiniert wird;
e) „Establishment“: wie in Artikel 8, Absatz 1, Brief E), des gesetzgebenden Dekrets 26. März 2010, n. 59;
f) "langlebiges Medium": Jedes Tool, mit dem der Reisende oder Profi Informationen an ihn persönlich gerichtet ist, um in Zukunft für einen bestimmten Zeitraum für die Zwecke, für die es beabsichtigt ist und die die identische Reproduktion der gespeicherten Informationen ermöglicht, in Zukunft zugreifen zu können.
g) „unvermeidliche und außergewöhnliche Umstände“: Eine Situation, die über die Kontrolle der Partei hinausgeht, die sich auf eine solche Situation berufen und deren Folgen nicht vermieden werden konnten, selbst wenn alle angemessenen Maßnahmen ergriffen worden wären;
h) "Defekt der Konformität": Das Versäumnis, die in einem Paket enthaltenen Touristendienste durchzuführen;
i) „Minderjähriger“: Person unter 18 Jahren;
l) „Rückkehr“: Die Rückkehr des Reisenden an den Abflugort oder an einen anderen Ort, der zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurde.

V.
​„Touristenpaket“ bezeichnet die Kombination von mindestens zwei verschiedenen Arten von Touristendiensten (dh: 1. Der Transport von Passagieren; 2. Unterbringung, die keinen integralen Bestandteil des Transports von Passagieren darstellt und nicht für Wohnzwecke beabsichtigt ist, und nicht für Wohnzwecke oder für eine Langzeitsprache. tourist services referred to in numbers 1), 2) or 3), and is not a financial or insurance service, nor qualifiable as a "supplementary tourist service") for the purposes of the same trip or the same holiday, if at least one of the following conditions occurs: 1) these services are combined by a single professional, also at the request of the traveler or in accordance with his selection, before a single contract for all services; 2) Diese Dienstleistungen sind, auch wenn sie mit separaten Verträgen mit individuellen Tourismusdienstleister abgeschlossen sind: 2.1), die zu einem einzigen Verkaufspunkt gekauft und ausgewählt wurden, bevor der Reisende der Zahlung zustimmt; 2.2) angeboten, verkauft oder in Rechnung gestellt zu einem flachen oder globalen Preis; 2.3) beworben oder verkauft unter dem Namen „Paket“ oder einem ähnlichen Namen; 2.4) combined after the conclusion of a contract with which the professional allows the traveler to choose between a selection of different types of tourist services, or purchased from separate professionals through linked electronic booking processes where the name of the traveler, the payment details and the e-mail address are transmitted by the professional with whom the first contract is concluded to one or more professionals and the contract with the latter or these latter professionals is concluded no later than 24 hours after confirmation of the booking des ersten Touristengottesdienstes; 4.2. "Linked tourist service" means at least two different types of tourist services purchased for the purpose of the same trip or the same holiday, which do not constitute a package, and which involve the conclusion of separate contracts with individual tourist service providers, if a professional facilitates, alternatively: 1) at the time of a single visit or a single contact with your point of sale, the separate selection and separate payment of each tourist service by travellers; 2) Der gezielte Kauf von mindestens einem weiteren Touristenservice eines anderen Fachmanns, wenn dieser Kauf innerhalb von 24 Stunden nach Bestätigung der Buchung des ersten Touristendienstes abgeschlossen ist.

5. Informationen für Touristen
5.1. Vor dem Abschluss des Touristenpaketvertrags oder eines entsprechenden Angebots bieten der Organisator und der Verkäufer dem Reisenden das relevante "Standardinformationsformular" und kommunizieren dem Reisenden die folgenden Informationen: a) Die Hauptmerkmale der Touristendienste, wie z. 2) die Mittelwerte, Eigenschaften und Kategorien von Transport, Orten, Daten und Abfahrtszeiten und Rückkehr, Dauer und Standort von Zwischenstopps und Verbindungen; Für den Fall, dass die genaue Zeit noch nicht festgelegt ist, informiert der Organisator und gegebenenfalls den Verkäufer den Reisenden über die ungefähre Abreise und die Rückkehrzeit. 3) der Standort, die Hauptmerkmale und gegebenenfalls die Touristenkategorie der Unterbringung gemäß den Vorschriften des Ziellandes; 4) zur Verfügung gestellte Mahlzeiten; 5) Besuche, Ausflüge oder andere Dienstleistungen, die im Gesamtvereinbarungspreis des Pakets enthalten sind; 6) Die Touristendienste, die dem Reisenden als Mitglied einer Gruppe und, wenn ja, die ungefähre Größe der Gruppe zur Verfügung gestellt werden; 7) die Sprache, in der die Dienste erbracht werden; 8) ob die Reise oder der Urlaub für Menschen mit reduzierter Mobilität geeignet ist und auf Anfrage des Reisenden genaue Informationen über die Eignung der Reise oder Urlaub, die die Bedürfnisse des Reisenden berücksichtigt; b) den kommerziellen Namen und die geografische Adresse des Organisators und des Verkäufers, deren Telefonnummern und E -Mail -Adressen; c) den Gesamtpreis des Pakets einschließlich Steuern und aller Aufgaben, Steuern und anderen zusätzlichen Kosten, einschließlich jeglicher Verwaltungs- und Verarbeitungskosten, oder wenn diese nicht angemessen berechnet werden können, bevor der Vertrag abgeschlossen ist, ein Hinweis auf die Art der zusätzlichen Kosten, die der Reisende möglicherweise noch tragen muss; d) die Zahlungsmethoden, einschließlich des möglichen Betrags oder Prozentsatzes des als Kaution zu zahlenden Preises und des Kalenders zur Zahlung des Guthabens oder der finanziellen Garantie dafür, dass der Reisende zahlen oder bereitstellen muss; e) die Mindestanzahl der für das Paket erforderlichen Personen und die in Art41, Absatz 5, Brief a) vor Beginn des Pakets für die mögliche Beendigung des Vertrags bei Versäumnis, die Anzahl zu erreichen, und die in Art 41, Absatz 5, Buchstabe A). f) allgemeine Informationen zu Pass- und Visumbedingungen, einschließlich ungefährer Zeiten für die Erlangung von Visum- und Gesundheitsformalitäten des Bestimmungslandes; g) Informationen zum Recht des Reisenden, nach Beginn des Pakets nach Zahlung angemessener Auszahlungskosten oder gegebenenfalls die vom Veranstalter angeforderten Standardausschubkosten aus dem Vertrag abzuheben; h) Informationen über das optionale oder obligatorische Abonnement der Versicherung, das die Kosten für einseitiger Rückzug aus dem Vertrag durch den Reisenden oder die Kosten der Unterstützung, einschließlich Rückgabe, bei Unfall, Krankheit oder Tod abdeckt; i) die Details der Schutzabdeckung im Falle von Insolvenz oder Insolvenz sowie des Versicherungsvertrags für die zivile Haftung zugunsten der Reisenden l) Informationen zur Identität des operativen Luftfahrtunternehmens, falls dies zum Zeitpunkt der Buchung nicht bekannt ist, gemäß der Kunst. 11 EC Reg. 2111/05 (Art. 11, Absatz 2 der EC -Regulierung 2111/05: „Wenn die Identität des tatsächlichen Luftfahrtunternehmens oder der Luftfahrtunternehmen zum Zeitpunkt der Buchung noch nicht bekannt ist, muss der Luftverkehrsunternehmer sicherstellen, dass der Passagier der Passagier über den Namen der Luftfahrtunternehmen informiert ist, oder der Flugabstreiber. Nicht-Wirksamkeitsluftträger oder Träger
. Veröffentlicht wird angegeben, dass die in der Annahme des Vorschlags für den Kauf und Verkauf der Dienste angegebenen Zeiten und Flugrouten möglicherweise Abweichungen durchführen können, da sie der nachfolgenden Validierung unterliegen. Die endgültigen Flugzeiten werden bis zu einem Tag vor dem Abflug mitgeteilt. Es ist zu beachten, dass Pakete mit Charterflügen nicht per Definition einer systematischen Zeitplanung vorliegen. Daher sind Verbindungen zu Ansatzflügen oder mit anderen Ansätzen oder Rückgabetrettransportdiensten zu anderen Zielen als dem Ort der Abreise oder der Rückgabe, die im Paket vorgesehen sind, nicht garantiert. 5.4 Gemäß der Verordnung 6.2 EC 2027/97 werden auf Anfrage von Passagieren Informationen zu den Bestimmungen über die Haftung des Gemeindeluftunternehmens für Schäden vorgelegt, die sich aus dem Tod, Wunden und Personenverletzungen ergeben, und die Versicherungsverpflichtungen sowie Informationen über den Zeitpunkt der Zahlung der Zahlungen an die Zahlung des natürlichen Menschen, das die berechtigte Beschäftigung berechtigt ist.

6. Kaufvorschlag - Reservierungen
6.1. Zum Zeitpunkt der Schlussfolgerung des Tourist -Paketvertrags oder in jedem Fall, so bald wie möglich, bietet der Organisator oder der Verkäufer dem Reisenden eine Kopie oder Bestätigung des Vertrags für ein langlebiges Medium. 6.2 Der Reisende hat das Recht auf eine Papierkopie, wenn der Touristenpaketvertrag in der gleichzeitigen physischen Präsenz der Parteien festgelegt wurde. 6.3. In Bezug auf Verträge, die nicht in Artikel 45, Absatz 1, Brief H), abgebrochen wurden, von Legislative Dekret 6. September 2005, n. 206, dem Reisenden auf Papier oder, wenn der Reisende zustimmt, auf ein anderes langlebiges Medium eine Kopie oder Bestätigung des Tourist -Paketvertrags zur Verfügung gestellt wird. 6.4. Der Tourist -Paketvertrag ist nur abgeschlossen, wenn der Veranstalter auch über elektronisches System Bestätigung an den Reisenden oder an den Verkäufer sendet. 6.5 Der Reisende muss dem Verkäufer vor der Buchung spezifische Anfragen, die schriftlich im Vertrag geschrieben und nur dann vom Organisator akzeptiert und nur dann, akzeptiert, mitteilen. 6.6.Travel -Dokumente (z. B. Gutscheine) werden ungefähr 5 Tage vor dem Abflug an den Reisenden geliefert, und der Reisende muss sie während der Reise behalten und mit ihm mitnehmen, um die regelmäßig gebuchten Dienste zusammen mit anderen Dokumenten (z. B. vom Organisator/Verkäufer geliefert zu werden. Der Reisende muss die Richtigkeit der über die oben genannten Dokumente gemeldeten Daten und im Reisevertrag überprüfen und den Organisator/Verkäufer sofort alle Fehler mitgeteilt haben. Der Reisende muss dem Veranstalter/Verkäufer die Daten der Teilnehmer genau wie in den persönlichen Identitätsdokumenten mitgeteilt. 6.7. Alle Ausflüge, Dienstleistungen oder Dienstleistungen, die von Reisenden an ihrem Ziel gekauft und bezahlt wurden, sind für diesen Vertrag fremd. Daher kann diesbezüglich keine Verantwortung
auf den Organisator oder den Verkäufer zurückzuführen sein, nicht einmal für den Fall, dass als Höflichkeit, Begleiter, Begleiter, Führer oder lokalen Korrespondenten sich um ihre Buchung kümmern können.

7. Zahlungen
7.1. Nach der Unterzeichnung des Vertrags muss Folgendes bezahlt werden: a) Buchungsverwaltungsgebühr (siehe Art. 8); b) vom Organisator oder dem Verkäufer als Einzahlung angegeben. Für den Fall, dass der Abflug länger als 30 Tage geplant ist, hat Traveller das Recht, nur eine Anzahlung zu zahlen, die mindestens 25% des Preises des Touristenpakets entspricht, es sei denn, der Veranstalter wird innerhalb von 30 Kalendertagen vor dem Abflug der Organisator eingehalten. Während der Gültigkeitszeit des Angebots zum Kauf des Pakets und/oder der angegebenen Touristendienste und daher vor einer Bestätigung der Buchung, die den Vertrag ausmacht, die in Art genannten Auswirkungen. 1385 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. werden nicht produziert. Der Restbetrag muss innerhalb der vom Organisator/Verkäufer in der Buchungsbestätigung festgelegten Frist unverzüglich bezahlt werden. 7.2. Wenn Sie die oben genannten Summen an den festgelegten Daten nicht zahlen und die vom Reisenden an den Verkäufer gezahlten Beträge nicht an den Veranstalter überweisen, wird die automatische Beendigung des Vertrags führen. Es wird angenommen, dass der Preis des Preises aufgetreten ist, wenn die Summen den Organisator direkt vom Reisenden oder über den Verkäufer erreichen.

8. Preis- und Preisrevision
8.1 Der Preis des Touristenpakets wird im Vertrag ermittelt, in Bezug auf das, was im Katalog oder auf der Website des Organisators oder nicht katalogischer/maßgeschneiderter Programms und auf Aktualisierungen derselben Kataloge oder Nicht-Katalog-Programme, die anschließend auf der Website des Betreibers stattfinden, oder auf der Website des Betreibers angegeben sind. Der Preis kann vom Organisator variiert werden, wenn er unter den Bedingungen derselben vorgesehen ist und/oder abnimmt, nur als Folge von Schwankungen in: - Preis des Passagiertransports aufgrund der
Kraftstoffkosten oder anderer Energiequellen; - Steuern auf touristische Dienste, die in dem von Dritten nicht direkt an der Ausführung des Pakets beteiligten Vertrags enthalten sind, einschließlich Landung, Ausschiffung oder Einschiffungssteuern in Häfen und Flughäfen; - Wechselkurse, die für das Paket relevant sind. Eine Preiserhöhung ist erst nach der Kommunikation mit einem haltbaren Medium des Veranstalters zum Reisenden zusammen mit der Rechtfertigung für diese Erhöhung mindestens 20 Tage vor Beginn des Pakets möglich. Wenn der Preiserhöhung 8% des Gesamtpreises des Pakets überschreitet, gilt der folgende Punkt 9.2. Im Falle eines Rückgangs des Preises hat der Veranstalter das Recht, die Verwaltungs- und Verarbeitungskosten aufgrund des Reisenden aus der Erstattung abzuziehen, deren Reisende er auf Anfrage des Reisenden nachweisen muss. 8.2. Der Preis besteht aus: a) Teilnahmegebühr, die: die Versicherungspolice, die Kosten für alle Visa- und Eintrittssteuern (falls über Azurway Travel SRLs zu zahlen), die Flughafensteuern abhängig vom Abflug- und Ankunftsflughafen, der Kohlenstoffsteuer; c) andere angeforderte Dienste.

9. Modifikation, Rücknahme des Organisators oder Stornierung des Touristpakets vor Abflug
9.1. Vor Beginn der Reise kann der Organisator die Vertragsbedingungen als den Preis einseitig ändern, vorausgesetzt, er ist Änderungen von geringer Bedeutung und vermittelt sie dem Reisenden auf einem dauerhaften Medium, auch durch den Verkäufer. 9.2. Wenn der Organisator vor Beginn des Pakets gezwungen ist, eine oder mehrere Hauptmerkmale der Touristendienste erheblich zu ändern, oder die im Vertrag zuvor angenommenen und ausdrücklich gemeldeten Anfragen nicht erfüllen oder vorschlägt, den Preis des Pakets um mehr als 8% der Reisenden innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu erhöhen, kann die von dem Organisator angegebene Voraussetzungen ohne Zahlen des Vertrags zu einer Zahlungskosten annehmen. Im Falle des Rückzugs kann der Veranstalter dem Reisenden ein Ersatzpaket mit gleichwertigem oder höherer Qualität bieten. Die Änderungsbekanntmachung informiert den Reisenden über die Veränderungen, ihre Auswirkungen auf den Preis des Pakets, die Frist, in der der Reisende den Organisator über seine Entscheidung und die Konsequenzen des Versäumnisses des Reisenden, innerhalb des oben genannten Zeitraums zu reagieren, sowie jedes angebotene Ersatzpaket und dessen Preis verpflichtet ist. 9.3. Wenn die Änderungen des Paketreisevertrags oder des Ersatzpakets zu einem Paket mit geringerer Qualität oder Kosten führen, hat der Reisende Anspruch auf eine angemessene Preissenkung. 9.4. Im Falle einer Auszahlung aus dem Touristenpaketvertrag gemäß dem vorherigen Absatz wird der Organisator, wenn der Reisende kein Ersatzpaket akzeptiert, ohne ungerechtfertigte Verzögerung und in jedem Fall innerhalb von vierzehn Tagen nach dem Abzug aus dem Vertrag zurück, alle Zahlungen, die von oder im Namen des Reisendens und der Bestimmungen des Artikel 43 anwenden, Absätze 2, 4, 5, 5, 5, 5, 5, 5, 7, 7, 7, 7, 8 -Tourism -Codes -Codes. 9.5. The Organizer may withdraw from the tourist package contract and offer the traveler a full refund of the payments made for the package, but is not required to pay additional compensation if: a) the number of travelers registered for the package is lower than the minimum required by the contract and the Organizer communicates the withdrawal from the contract to the traveler within the deadline set in the contract and in any case no later than 20 days before the start of the package in the case of trips lasting more than 6 days, 7 days before the Beginn des Pakets bei Reisen, die zwischen 2 und 6 Tagen, 48 Stunden vor Beginn des Pakets dauern, bei Reisen von weniger als 2 Tagen; b) Der Organisator kann den Vertrag aufgrund unvermeidlicher und außergewöhnlicher Umstände nicht ausführen und vermittelt den Auszug vor Beginn des Pakets ohne ungerechtfertigte Verzögerung vomselben an den Reisenden.

10. Rückzug des Reisenden
10.1. Der Reisende kann jederzeit vor Beginn des Pakets nach Zahlung der vom Veranstalter festgelegten Stornierungsstrafen aus dem Vertrag zurückziehen (siehe Punkt 10.5), der vom gewählten Ziel und dem Moment abhängt, in dem sich der Reisende vom Abflugdatum zurückzieht. 10.2. Der Reisende kann Versicherungspolicen erwerben, um die oben genannten Kosten des einseitigen Abzugs durch den Reisenden zu decken: Abhängig vom ausgewählten Paket informiert der Organisator den Reisenden über das optionale oder obligatorische Abonnement dieser Versicherung. 10.3. Die Auszahlungskosten sind in den Fällen, die im vorherigen Artikel 9 Punkt 9 vorgesehen sind Entschädigung. 10.4 Standardauszahlungskosten: Für Reisepakete, die von Azurway Travel SRLs organisiert wurden, wird der Reisende, der vor Abflug aus dem Vertrag abhebt, außerhalb der Hypothesen von Artikel 9 Punkt 2, die folgenden Strafen berechnet, unabhängig von der Anzahlung:
25% bis 31 Tage vor dem Abflugdatum (oder, falls der in der Zeit zum Zeitpunkt der Buchung angeforderte Betrag);
50% von 30 bis 18 Tagen vor dem Abflugdatum;
75% von 17 bis 10 Tagen vor dem Abflugdatum der Abreise;
100% von 09 bis 00 Tagen.
Die oben genannten Strafen gelten für touristische Pakete mit gecharterten Flügen oder speziellen ITC-Tarifen, für Touristenpakete mit anderen Transportmitteln und für "Nur-Aufenthaltsdienste". Für Pakete mit geplanten Flügen oder kostengünstigen Flügen bleiben die Strafen in Bezug auf die anderen Dienstleistungen gleich, während die Kosten des Fluges, die Strafen der Fluggesellschaften und die damit verbundenen Tarifregeln gelten.

11. Änderungen nach Abflug
11.1. Wenn es aufgrund von Umständen, die nicht dem Organisator zurückzuführen sind, während der Ausführung des Vertrags in Bezug auf Wert oder Qualität während der Ausführung des Vertrags, in Bezug auf Wert oder Qualität, der Kombination von Touristendiensten, die im Touristenpaketvertrag vereinbart sind, bereitstellen können, bietet der Organisator an, ohne Preis ergänzende Preis ergänzende Ergänzung, die von dem Reisenden bezahlt werden. Die Rückkehr des Reisenden zum Abflugort ist nicht wie vereinbart. Wenn die vorgeschlagenen alternativen Lösungen ein Paket mit geringerer Qualität als der im Tourist -Paketvertrag festgelegten Paket bestimmen, gewährt der Organisator dem Reisenden eine angemessene Preissenkung. 11.2. Reisender kann die vorgeschlagenen alternativen Lösungen nur ablassen, wenn sie nicht mit dem vergleichbar sind, was im Tourist -Paketvertrag vereinbart wurde oder ob die gewährte Preissenkung unzureichend ist. 11.3. Wenn es unmöglich ist, alternative Lösungen zu vereinbaren oder der Reisende die vorgeschlagenen alternativen Lösungen abzulehnt, wird dem Reisenden eine Preissenkung erteilt. Im Falle einer Erfüllung der Anbietungsverpflichtung gilt Punkt 15.5. 11.4. Wenn es aufgrund von umliegenden Umständen, die nicht dem Organisator zurückzuführen sind, nicht sicher ist, dass die Rückkehr des Reisenden im Tourist -Paketvertrag vereinbart wird, gelten die Punkte 15.6 und 15.7.

12. Substitutionen und Zuordnung des Vertrags an einen anderen Reisenden
12.1. Reisende kann eine andere Person haben, die sich selbst ersetzt, vorausgesetzt: a) Der Organisator wird spätestens sieben Tage vor Beginn des Pakets informiert; b) die Person, an die er den Vertrag übertragen will, erfüllt alle Bedingungen für die Nutzung des Dienstes und insbesondere die Anforderungen an Pass-, Visa- und Gesundheitszertifikate; c) die gleichen Dienste oder andere Ersatzdienste können nach dem Austausch erbracht werden. d) Alle Ausgaben im Zusammenhang mit dieser Änderung werden an den Organisator gezahlt (einschließlich einer festen Änderungsgebühr von 26 € pro Person). Die Substitutionskosten könnten beispielsweise auch den Kauf neuer Transportkarten zu dem verfügbaren Preis und zum Zeitpunkt der Übertragungsanfrage umfassen. Es ist zu beachten, dass die Ticketkosten kontinuierliche Änderungen und Preisschwankungen unterliegen und von der Buchungsklasse, der Verfügbarkeit von Flugsitz, der Tariftyp, der Flugklasse, dem Ausgabedatum und dem Flugdatum abhängen. 12.2. Der Übertragungsvertrag und der Übertragung des Tourist -Paketvertrags sind gemeinsam für die Zahlung des Preises und der Rechte, Steuern und anderer zusätzlicher Kosten verantwortlich, einschließlich jeglicher Verwaltungs- und Verarbeitungskosten, die sich aus einer solchen Übertragung ergeben. 12.3. In Anwendung der Kunst. 944 des Navigationscode, der Ersatz ist nur mit Zustimmung des Trägers möglich.
12.4 Wenn der Reisende die Änderung eines Elements und/oder eines touristischen Dienstes einer bereits bestätigten Buchung beantragt und vorgesehen ist, dass die Anfrage keine vertragliche Novation darstellt und dass seine Implementierung möglich ist, muss er dem Organizer die Verwaltungs- und Verwaltungskosten der Buchung, die sich aus der Änderung des Ereignisses zur Verfügung stellt, um die Anmeldung zu ermitteln, die die Anmeldung zur Verfügung stellt.

13. Verpflichtungen der Touristen
13.1. Während der Verhandlungen und in jedem Fall vor Abschluss des Vertrags erhalten Reisende allgemeine Informationen zu den Bedingungen in Bezug auf Pässe und Visa, einschließlich der ungefähren Zeiten für die Erlangung der Visa und Gesundheitsformalitäten des Ziellandes. 13.2. In Bezug auf die Regeln für die Expatriation von Minderjährigen wenden Sie sich ausdrücklich auf das, was auf der Website der Staatspolizei angegeben ist. Es ist jedoch festgestellt, dass Minderjährige im Besitz eines einzelnen Dokuments sein müssen, das für die Reise ins Ausland gilt (Pass oder für EU -Länder, Identitätskarte gültig für die Reisen ins Ausland mit Angabe der Namen der Eltern). Minderjährige unter 14 Jahren und Minderjährige, für die die von der Justizbehörde erlassene Genehmigung erforderlich ist, müssen die auf der Website der Staatspolizei angegebenen Anforderungen erfüllen. 13.3. Ausländische Bürger müssen im Besitz eines individuellen Pass und eines möglichen Eintrittsvisums sein und können die notwendigen und aktualisierten Informationen durch ihre diplomatischen Darstellungen finden, die im Ursprungsland und/oder die jeweiligen offiziellen Informationen zur Regierung vorhanden sind. 13.4 Reisende werden sich vor dem Abflug bei den zuständigen Behörden darüber erkundigen, dass ihre Dokumente den angegebenen Anweisungen entsprechen oder vor Beginn der Reise einhalten. Im Falle einer solchen Überprüfung kann keine Verantwortung für das Versagen eines oder mehrerer Reisender für den Abflug auf den Verkäufer oder den Organisator zurückgeführt werden. 13.5 Reisende müssen den Verkäufer und den Organisator in jedem Fall über die Buchung informieren, bevor sie eine Buchung beantragen, und zum Zeitpunkt der Abreise müssen sie sicherstellen, dass sie Impfzertifikate, einen individuellen Reisepass und ein anderes Dokument für alle von der Reiseroute berührten Länder sowie für die geforderten Wohn- und Transit- und Gesundheitszertifikate haben. 13.6. Um die sozio-politische und Gesundheitssicherheit sowie andere nützliche Informationen zu den Ländern und Bestimmungsstellen sowie in ihrer unmittelbaren Umgebung und damit die objektive Benutzerfreundlichkeit der erworbenen oder erworbenen Dienste zu bewerten, und damit erhebliche Auswirkungen auf die Ausführung des Pakets und die Verpflichtung, die offiziellen Informationen zu erhalten, und die offiziellen Informationen aus dem Ministerium aus der Auslandsangelegenheiten und des Instituts aus dem Ministerium des Ministeriums des Ministeriums des Ministeriums des Ministeriums des Ministeriums des Ministeriums des Ministeriums haben.
Die oben genannten Informationen können nicht in den Katalogen der Organisatoren - online oder in Papierform - enthalten sein, da sie von den offiziellen Behörden kontinuierlich verändert werden. Der Reisende ist auf der Grundlage des Sorgfaltsprinzips erforderlich, um die Richtigkeit seiner persönlichen Dokumente und Minderjährigen zu überprüfen und gültige Dokumente für die Auswanderung gemäß den Regeln seines eigenen Staates und den Konventionen zu erhalten, die die Angelegenheit regulieren. Der Reisende muss auch die entsprechenden Formalitäten ausfüllen, da der Verkäufer oder der Organisator nicht verpflichtet sind, Visa oder Dokumente zu beschaffen. 13.7. Wenn das ausgewählte Ziel des Buchungsdatums aus den institutionellen Informationskanälen aus Sicherheitsgründen ein Ort "Warnung" darstellt, kann der Reisende, der anschließend die Auszahlung ausübt, nicht in der Lage, die Beendigung der Vertragsneu aus zu rufen, um die Beendigung der vertraglichen Ursache zu verringern, die den Sicherheitsbedingungen der Sicherheitsbedingungen des Landes entzogen hat. 13.8. Reisende müssen auch die Regeln für normale Klugheit und Fleiß und die in den Reisezielländern in Kraft stehenden Sorgfalt einhalten. Alle Informationen, die ihnen vom Organisator bereitgestellt werden, sowie mit den Vorschriften, Verwaltungs- oder Gesetzgebungsbestimmungen im Zusammenhang mit dem Touristenpaket. Touristen werden für alle Schäden haftbar gemacht, die der Organisator und/oder der Verkäufer auch aufgrund der nicht nach oben angegebenen Verpflichtungen, einschließlich der für die Rückführung erforderlichen Kosten, leiden können. Darüber hinaus kann der Veranstalter von dem Reisenden verlangen, dass er angemessene Kosten für die ihm bereitgestellte Unterstützung zahlen, wenn das Problem absichtlich durch den Reisenden oder durch seine Schuld im Rahmen der anfallenen Kosten verursacht wird. 13.9. Der Reisende muss dem Organisator oder dem Verkäufer alle Dokumente, Informationen und Elemente zur Verfügung stellen, die in seinem Besitz nützlich sind, um das Rückgriffsrecht gegen die Probanden auszuüben, die zum Auftreten der Umstände oder des Ereignisses beigetragen haben, aus denen die Entschädigung, die Preissenkung, die Preissenkung, die Entschädigung des Preises, die Entschädigung oder andere fragliche Verpflichtungen abgeleitet wurden, die von den Fächern erforderlich sind, um zu vermitteln. Was die Ausübung des Untersuchungsrechtes in die für den Schaden verantwortlichen Dritten betrifft und ist für den Organisator für den Schaden verantwortlich, der dem Rechtsrecht verursacht wird. 13.10. Der Reisende muss zum Zeitpunkt der Buchung alle Details zum Identitätsdokument angeben (sowohl für direkte Buchungen als auch für Buchungen durch Drittanbieter -Partner). Wenn Sie diese Daten zum Zeitpunkt der Buchung nicht kommunizieren, wird eine Strafe von 30 € pro Person in Rechnung gestellt. 13.11. Der Reisende muss dem Organisator immer sofort über den Verkäufer übertragen, die während der Ausführung des Pakets mangelnde Konformität wie in dem folgenden Artikel 15 angegeben haben.

14. Hotelklassifizierung
Die offizielle Klassifizierung von Hotels wird im Katalog oder in anderen Informationsmaterial nur aufgrund der ausdrücklichen und formalen Angaben der zuständigen Behörden des Landes, in dem der Dienst erbracht wird, bereitgestellt. In Ermangelung von offiziellen Klassifikationen, die von den zuständigen Behörden der EU -Mitgliedsländer anerkannt wurden, auf die sich der Dienst bezieht, oder im Fall von Hotels, die als "Touristendorf" vermarktet werden, behält sich der Organisator das Recht vor, eine eigene Beschreibung der Unterkunftseinrichtung zu ermöglichen, z.

15. Verantwortung des Organisators für die ungenaue Ausführung des Pakets
15.1. Gemäß Kunst. 42 des Tourismuscode, der Organisator ist für die Durchführung aller im Touristenpaketvertrag erbrachten touristischen Dienstleistungen verantwortlich, unabhängig davon, ob solche Touristendienste vom Organisator selbst von seinen Hilfsmitteln oder Vertretern erbracht werden, wenn sie in der Ausübung ihrer Funktionen von Dritten, deren Arbeiten sie verwenden, oder von anderen Lieferanten von Touristendiensten, in Artikel 128 der Zivilgesellschaft, handelt. 15.2. Der Reisende informiert nach den Artikeln 1175 und 1375 des Bürgerlichen Gesetzbuchs den Organisator unverzüglich und während der Ausführung des Reisepakets über alle konformierten Konformitätsfehler. 15.3. Wenn einer der Touristendienste nicht wie im Tourist -Paketvertrag vereinbart wird, wird der Organisator den Mangel an Konformität beheben, es sei denn, dies ist unmöglich oder übermäßig belastend, unter Berücksichtigung des Ausmaßes der mangelnden Konformität und des Werts der von der Defekt betroffenen Touristendienste. Wenn der Organisator den Defekt nicht behindert, gilt Punkt 16. 15.4. Ohne Vorurteile zu den im vorherigen Absatz genannten Ausnahmen, wenn der Organisator nicht die mangelnde Konformität innerhalb eines angemessenen Zeitraums in Bezug auf die Dauer und Merkmale des Pakets behindert, wobei die Benachrichtigung unverzüglich nach Punkt 13.2 gemeldet wurde. 15.5. Wenn ein Mangel an Konformität gemäß Kunst. 1455 des Bürgerlichen Gesetzbuchs stellt eine Nichteinhaltung der in einem Paket enthaltenen touristischen Dienstleistungen dar, und der Organisator hat nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums, der vom Reisenden in Bezug auf die Dauer und Eigenschaften des Pakets festgelegt wurde, mit dem Dispute, der gemäß Punkt 15,2 hergestellt wurde, nicht in die Dauer und Merkmale des Pakets eingerichtet. Reduktion, ohne Vorurteile gegen Schadensersatzküher. Bei Beendigung des Vertrags wird der Veranstalter auch die Rückgabe des Reisenden ohne ungerechtfertigte Verzögerung und ohne zusätzliche Kosten für den Reisenden auch die Rückgabe des Reisenden veranlassen. 15.6. Wenn es unmöglich ist, die Rückkehr des Reisenden zu gewährleisten, trägt der Organisator die Kosten für die erforderliche Unterkunft, sofern möglich, eine gleichwertige Kategorie zu dem, was im Vertrag vorgesehen ist, für einen Zeitraum von nicht mehr als 3 Nächten pro Reisender oder für die längste Zeit, die möglicherweise durch die Gesetzgebung der Europäischen Union in Bezug auf Passagierrechte, anwendbar für die relevanten Verkehrsmittel, vorgesehen ist. 15.7. Die im vorherigen Absatz 15.6 genannte Kostenbeschränkung gilt nicht für Menschen mit reduzierter Mobilität, die durch die Kunst definiert wird. 2, par. 1, Brief. a) von Reg. (EC) n. 1107/2006, und ihre Gefährten, schwangeren Frauen, unbegleitete Minderjährige und Personen, die spezifische medizinische Unterstützung benötigen, haben mindestens 48 Stunden vor Beginn des Pakets die Kommunikation über seine besonderen Bedürfnisse erhalten.

16. Preissenkung und Schadenserklärung
16,1. Der Reisende hat Anspruch auf eine angemessene Preissenkung für den Zeitraum, in dem es mangelnde Konformität gab, es sei denn, der Veranstalter beweist, dass dieser Defekt dem Reisenden zurückzuführen ist. 16.2. Der Reisende hat das Recht, vom Veranstalter eine angemessene Entschädigung zu erhalten, weil er möglicherweise Schaden erleidet, die er möglicherweise durch mangelnde Konformität erleidet hat. 16.3. Der Reisende hat keinen Anspruch auf Entschädigung für Schäden, wenn der Veranstalter nachweist, dass der Mangel an Konformität auf den Reisenden oder auf einen Dritten zurückzuführen ist, der nicht mit der Bereitstellung der im Touristenpaketvertrag enthaltenen Touristendienste zusammenhängt und unvorhersehbar oder unvermeidlich ist oder auf eindeutig und außergewöhnlich ist. 16.4. Die Einschränkungen, die durch die internationalen Konventionen vorgesehen sind, die Italien oder die EU binden, die sich auf das Ausmaß der Entschädigung oder die Bedingungen beziehen, unter denen es von einem Lieferanten zurückzuführen ist, der einen in einem Paket enthaltenen Touristenservice anbietet, gelten für den Organisator. 16.5. Dieser Vertrag sieht ausdrücklich die Begrenzung der vom Organisator fälligen Entschädigung vor, mit Ausnahme von Personenverletzungen oder Schäden, die absichtlich oder durch Fahrlässigkeit verursacht werden, in dem Ausmaß von mindestens dreifach den Gesamtpreis des Pakets. 16.6. Entschädigung oder Preissenkung im Rahmen des Tourismuskodex und der Entschädigung oder einer Preissenkung, die im Rahmen anderer geltender Gemeinschaftsvorschriften und internationalen Konventionen gewährt wird, müssen voneinander abgezogen werden.

17. Verpflichtung zur Unterstützung
17.1 Der Veranstalter bietet dem Reisenden, der sich selbst unter den in Punkt 15 genannten Umständen in Schwierigkeiten befindet, eine angemessene Unterstützung, insbesondere unter den angemessenen Umständen, indem sie die entsprechenden Informationen zu Gesundheitsdiensten, lokalen Behörden und konsularischen Unterstützung und Unterstützung des Reisenden bei der Übertragung abgelegener Mitteilungen und der Hilfsmittel für die Suche nach ihm zu unterstützen, alternative Touristendienste zu finden. 17.2 Reisender kann Nachrichten, Anfragen oder Beschwerden in Bezug auf die Ausführung des Pakets direkt an den Verkäufer ansprechen, über den er es gekauft hat, der diese Nachrichten, die diese Nachrichten, Anfragen oder Beschwerden an den Organisator verhindern, umgehend weiterleiten.

18. Verantwortung des Verkäufers
Der Verkäufer ist ausschließlich für die Ausführung des ihm vom Reisende mit dem Reisevermittlungsvertrag übertragenen Mandat verantwortlich, unabhängig davon, ob der Dienst vom Verkäufer selbst, von seinen Hilfsmitteln oder Vertretern, bei der Ausübung seiner Funktionen oder von dritten Parteien, deren Arbeiten er sich nutzt, erbracht wird.

19. INSURANCE AGAINST CANCELLATION AND REPATRIATION COSTS
Unless expressly indicated as included in the price, it is possible and advisable to take out special insurance policies at the time of booking to cover withdrawal costs (always due, except for the specific exceptions provided for by the Tourism Code) referred to in point 10. The rights arising from the insurance contracts must be exercised by the traveler directly against the contracting insurance companies, under the conditions and in the manner provided for in the policies themselves, Insbesondere auf den Zeitpunkt für die Eröffnung des Anspruchs, die Selbstbehalte, Einschränkungen und Ausschlüsse achten. Der Versicherungsvertrag zwischen dem Reisenden und der Versicherungsgesellschaft verfügt über die Rechtsstreit zwischen den Parteien und übt seine Auswirkungen zwischen dem Reisenden und der Versicherungsgesellschaft gemäß Kunst aus. 1905 Zivilgesetzbuch. Reisende müssen zum Zeitpunkt der Buchung dem Verkäufer alle spezifischen Bedürfnisse oder Probleme mitteilen, für die er erforderlich und/oder angemessen sein kann, um andere Richtlinien als die vom Organisator vorgeschlagenen oder im Paketpreis enthaltenen Richtlinien auszustellen.

20. Alternative Streitbeilegungsinstrumente
Der Veranstalter wird dem Reisenden Informationen zu bestehenden Beschwerden zur Handhabung von Verfahren und alternativen Streitbeilegungsmechanismen (ADR - alternative Streitbeilegung) gemäß dem Gesetzgebungsdekret 6. September 2005, n. 206 und, falls vorhanden, an die ADR -Körperschaft, durch die der Fachmann reguliert wird, und auf die Online -Streitbeilegungsplattform gemäß Regulierung (EU) Nr. 524/2013.

21. Garantiert dem Reisenden
21.1. Der in Italien eingerichtete Organisator und der in Italien eingerichtete Verkäufer sind durch einen zivilrechtlichen Haftpflichtversicherungsvertrag zugunsten des Reisenden für Schäden wegen Verstoßes gegen die jeweiligen Verpflichtungen mit den jeweiligen Verträgen entschädigt. 21.2. Die Tourist -Paket -Organisationsverträge werden durch Versicherungspolicen oder Bankgarantien unterstützt, die bei Insolvenz oder Insolvenz des Veranstalters oder des Verkäufers die Erstattung des Preiss für den Kauf des Pakets und die sofortige Rückgabe des Reisendens garantieren, wenn das Paket den Transport des Reisendens sowie die Zahlung vor der Rückkehr des Reisendens enthält, sowie die Zahlung vor dem Return und der Zahlung vor der Unterkunft vor der Unterkunft vor der Unterkunft vor der Unterkunft vor der Rückkehr. Als Alternative zur Erstattung des Preises oder zur sofortigen Rückkehr kann dem Reisenden die Fortsetzung des Pakets in der in den Artikeln 40 und 42 des Tourismuscode genannten Weise angeboten werden.

22. Individuelle Touristendienste und vernetzte Touristendienste
22.1 Verträge mit ihrem Objekt das Angebot nur des Transportdienstes, nur des Unterkunftsdienstes oder eines anderen separaten Touristendienstes, können nicht als vertragliche Fall von Reisebereich oder Touristenpaket konfiguriert werden und genießen Sie nicht den Schutz der Tourismuskodex: In den Vertragsbedingungen der individuellen Supplier -Beantragung. 22.2. Im Falle von buchsteuergebundenen Touristendiensten hat der Reisende einen Schutz, der darauf abzielt, Zahlungen für Dienstleistungen zu erstatten, die aufgrund der Insolvenz des Fachmanns, der die vom Reisenden gezahlten Summen gesammelt hat, nicht erbracht wurde. Dieser Schutz sieht keine Rückerstattung im Falle einer Insolvenz des zuständigen Dienstleister vor.

23. Betriebsänderungen
unter Berücksichtigung des Fortschritts, mit dem die Kataloge Informationen zur Nutzung der Dienste veröffentlicht wurden, informieren Sie darüber, dass die in der Buchung angegebenen Zeiten und Flugrouten von Änderungen beeinflusst werden könnten. Diese Variationen können je nach den Bedürfnissen, der Art der Flugzeuge und/oder der Fluggesellschaft (die die auferlegte technisch-qualitative Standards der Flugverkehrskontrollbehörde stets auferlegt werden), die Abfahrts-/Ankunftszeiten und alle außerplanmäßigen Stopptöne betrifft. Für die endgültige Bestätigung der Flugzeiten beziehen sich die Kommunikation kurz vor dem Abflug. Für Rückflüge wird die Zeiten vom Vor-Ort-Hilfspersonal (auch per Telefon oder Fax) bestätigt. Kinder im Alter von bis zu 2 Jahren haben keinen Anspruch auf einen Sitz im Flugzeug.
 

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Obligatorische Bekanntmachung gemäß Artikel 17 von Law Nr. 38/2006
"Italienisches Recht bestraft Verbrechen in Bezug auf Prostitution und Kinderpornografie mit Inhaftierung, auch wenn sie im Ausland begangen werden".


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